Rechtsprechung
RG, 20.10.1924 - II 721/24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Gelten die Vorschriften des § 29 Abs. 2 GVG. über die Zuziehung eines zweiten Amtsrichters auch für die Jugendgerichte (§ 17, 18 JugGG.)?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 58, 331
Wird zitiert von ...
- BGH, 05.10.1962 - GSSt 1/62
Überprüfung der Zuständigkeit des Tatsachengerichts durch das Revisionsgericht - …
Wie früher das Reichsgericht (RGSt 58, 331; DJ 1938, 45; HRR 1939, 447 und 1452) will er daher von Amts wegen nur Übergriffe in die Strafgewalt eines (Jugend- oder allgemeinen Straf-)Gerichts höherer Ordnung berücksichtigen.Das war niemals anders, weder in den Anfängen des Jugendstraf- und -Strafverfahrenerechts, als die Jugendsachen im Wege der Geschäftsverteilung einer bestimmten Gerichtsabteilung zugewiesen wurden, noch unter der Geltung des Jugendgerichtsgesetzes 1923 (§ 17 Abs. 1 Satz 2, § 19 Abs. 3; RGSt 58, 331, 332; RG DJ 1938, 45; RG HRR 1939, 447; 1939, 1452) und des Reichsjugendgerichtsgesetzes (§ 21; BGHSt 2, 308).